Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – RenoFlow

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RenoFlow, [Name / Anschrift], nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Renovierungs-, Modernisierungs-, Projektsteuerungs- und Vermittlungsleistungen.

2. Vertragsgegenstand

RenoFlow erbringt je nach Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:

- Planung und Organisation von Renovierungsprojekten  

- Koordination von Handwerkern und Dienstleistern  

- Vermittlung externer Fachbetriebe  

- Lieferung und Beschaffung von Materialien  

- Durchführung vereinbarter Renovierungsarbeiten durch Partnerunternehmen  

- Projektüberwachung und Abnahmebegleitung

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von RenoFlow sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.  

Ein Vertrag kommt zustande durch:

- schriftliche Angebotsannahme,

- Unterzeichnung des Angebots,

- schriftliche Beauftragung per E-Mail,

- oder Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung  

- 40 % Abschlagszahlung bei Projektfortschritt  

- 10 % Restzahlung nach Fertigstellung / Abnahme

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Leistungsfristen / Termine

Vereinbarte Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Materialmangel, Witterung, Krankheit, behördlichen Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungszeit angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

- freien Zugang zum Objekt  

- Strom, Wasser und notwendige Anschlüsse  

- rechtzeitige Freigaben / Entscheidungen  

- zutreffende Angaben zum Objektzustand  

- vorhandene Genehmigungen, soweit erforderlich

Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

7. Zusatzleistungen / Nachträge

Nicht im Angebot enthaltene Zusatzarbeiten, Änderungswünsche oder unvorhersehbare Mehrleistungen werden gesondert berechnet.

Nachträge können mündlich bestätigt und anschließend dokumentiert werden.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.  

Wesentliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.

Bei Nutzung der Leistung, Weitervermietung, Einzug oder unangemessener Verzögerung der Abnahme gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei Leistungen durch vermittelte Drittunternehmen gelten Ansprüche vorrangig gegenüber dem ausführenden Unternehmen, soweit RenoFlow lediglich vermittelt hat.

10. Haftung

RenoFlow haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RenoFlow nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RenoFlow bzw. des jeweiligen Lieferanten.

12. Kündigung / Stornierung

Bei Kündigung nach Auftragserteilung sind bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien sowie entstandene Aufwendungen zu vergüten.

13. Datenschutz

Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung von RenoFlow.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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